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Zuständigkeiten im System Ganztagsgrundschule

Wer ist wofür zuständig? Wer verfügt über welche Kompetenzen? Das sind die ersten Fragen, wenn man sich als Kirchengemeinde oder Jugendverband für die Beteiligung an einer Ganztagsgrundschule entschieden hat.

Damit man gleich die kürzesten Entscheidungswege findet und keine Zeit verliert, hier das „Who is Who?“ der Zuständigkeiten.

Land

  • erlässt neues Schulgesetz, auf dessen Grundlage Ganztagsschulen eingerichtet werden
  • entscheidet über die Zulassung von beantragten Ganztagsschulen
  • weist zusätzliche Lehrerwochenstunden zu
  • ist verantwortlich für die Aufsicht in der Mittagspause

 

Kommune / Schulträger

  • beantragt die Einrichtung von Ganztagsschulen beim Land
  • übernimmt koordinierende Funktion
  • leitet im Rahmen der Monetarisierung erhaltene Mittel des Landes an die Schulen weiter
  • ist zuständig für das Mittagessen und die Beaufsichtigung im Speiseraum

 

Schulleitung / Schulkonferenz

  • erstellt pädagogisches Gesamtkonzept und setzt es nach Genehmigung der Ganztagsschule um
  • entscheidet über Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
  • geht auf potenzielle außerschulische Partner zu, um diese für eine Kooperation zu gewinnen
  • entscheidet, ob und in welchem Umfang Lehrerwochenstunden monetarisiert werden

 

Landeskirchen und Diözesen (Fachstellen)

  • unterstützen die Entwicklung neuer Kooperationen zwischen Kirchengemeinde, Jugendarbeit und Schule durch Schaffung neuer hauptamtlicher Stellen zur Unterstützung und Begleitung
  • unterstützen Projekte durch Fördermittel
  • unterstützen ihre Einrichtungen, Kirchengemeinden und (Jugend-)verbände durch Beratung und Information
  • vertreten die Interessen der Kirchen auf politischer Ebene
  • bieten Aus- und Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche in der Ganztagsschule an

 

Dekanatsbeauftragte Kirche und Schule/Schulpastoral, Jugendreferenten, …

  • beraten Kirchengemeinden, Jugendverbände, Schule, …
  • entwickeln, initiieren und begleiten neue Kooperationen zwischen Kirche und Schule 
  • sind kompetente Ansprechpartner und Anwalt des Themas vor Ort

 

Kirchliche Partner vor Ort: Kirchengemeinde, Jugendverbände, …

  • sind Bildungspartner und Ansprechpartner für Angebote an Schulen
  • bieten Schulen Zusammenarbeit an
  • sind Vertragspartner der Schulen und schließen Kooperationsverträge ab
  • koordinieren den Einsatz der Haupt- und Ehrenamtlichen und garantieren Verlässlichkeit des Angebots
  • bemühen sich um den Brückenschlag zwischen Schule, Kirchengemeinde, Jugendverband und Gemeinwesen

Zitat

„Ich mache das gerne, weil ich wichtig finde, dass die Kinder mal raus kommen, wenn sie den ganzen Tag in der Schule so viel sitzen. Sie lernen bei uns ja auch ganz viel, aber verpackt in tolle Spiele wie zum Beispiel beim Baummemory, das wir als lustiges Suchspiel gestalten. Hier in der AG sind auch viele Kinder, die sonst sicher nicht bei den Pfadis wären.“ 

Lena, FSJlerin der Evang. Kirchengemeinde Rötteln