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Finanzielle Klarheit ...

... Die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden

 

Eine wichtige Errungenschaft der neuen Ganztagsgrundschule liegt in der Möglichkeit der „Monetarisierung“ von Lehrerwochenstunden. Einige Klärungen sind hierzu notwendig:

Zeitphasen eines „Ganztags“

Exemplarisch wird hier mit dem Wochenplan einer Ganztagsgrundschule in Wahlform gearbeitet, die einen Zeitumfang von 8 Zeitstunden an 4 Wochentagen hat. 

Die „Währung“ Lehrerwochenstunden

Stellt eine Grundschule auf Ganztagsbetrieb nach dem Schulgesetz um, erhält sie für die zusätzlich abzudeckende Zeit (gelb unterlegt) weitere Lehrerwochenstunden (LWS). Die Anzahl, die für jede Gruppe zugewiesen wird, hängt vom Zeitkonzept der Ganztagsgrundschule ab. Ab 25 Schüler wird eine Gruppe berechnet, ab 29 Schüler zwei Gruppen, ab 54 Schüler drei Gruppen usw. (immer in 25er Schritten). Die Hälfte der zusätzlichen LWS kann monetarisiert werden. Pro monetarisierter LWS erhält die Schule 1.800,- Euro zur Weitergabe an außerschulische Partner.

Berechnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden und der Monetarisierungsmittel

Rechenbeispiel

Eine zweizügige Grundschule mit insgesamt 186 Schüler/innen wird zur Ganztagsgrundschule in der Wahlform (4 Tage à 8 Zeitstunden). Insgesamt liegen 117 Anmeldungen für den Ganztagsbetrieb vor. Es ergeben sich 5 rechnerische Gruppen und damit eine Zuweisung von 5 x 12 = 60 Lehrerwochenstunden. Die Hälfte dieser Lehrerwochenstunden kann monetarisiert werden, dies ergibt ein Bildungsbudget von 30 x 1.800,- Euro = 54.000 Euro für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Auf dieser Grundlage kann die Schule nun verschiedene Bildungspartnerschaften eingehen. Als Orientierungshilfe zum Einsatz der Mittel empfehlen wir die Faustformel:
„2,- Euro für 45 Minuten Betreuung eines Schülers“.

Berechnungsbeispiele:

  • Die Kirchengemeinde öffnet jeden Dienstag das benachbarte Gemeindehaus für die Ganztagsbetreuung von 30 Schülerinnen und Schülern von 13.15 bis 15.45 Uhr. Zwei Jugendreferenten, eine Mitarbeiterin im BFD sowie zwei Ehrenamtliche bieten dort zwei bis drei Parallelangebote an (z.B. Basteln, Singen, Kirchenerkundung, Outdoorspiele). 
    3,33 Schulstunden mal 30 Schüler mal 2,- Euro
    = 200,- Euro pro Woche
    mal 38 Schulwochen = 7.600,- Euro pro Schuljahr
  • Der Pfadfinderverband bietet montags von 13.15–14.45 Uhr eine Naturentdeckergruppe für 12 Kinder an, begleitet durch einen Hauptamtlichen und eine Mutter.
    2 Schulstunden mal 12 Schüler mal 2,- Euro
    = 48,- Euro pro Woche
    mal 38 Schulwochen = 1.824,- Euro pro Schuljahr

Faustformel zur Berechnung des Bildungsbudgets

  ..........Anzahl 45-Minuten-Einheiten .......... 
x..........Anzahl der betreuten Schüler/innen x 2,- Euro 
=..........Euro pro Woche x 38 Schulwochen 
=..........Euro pro Schuljahr

  

Anstellung von Personal beim außerschulischen Partner

Grundsätzlich ist durch die Monetarisierungsmittel die Refinanzierung von Stellenanteilen beispielsweise für einen kirchlichen Jugendreferenten möglich. Zu berücksichtigen ist, dass Vor- und Nachbereitungszeiten über diese Sätze mit abgedeckt werden müssen. Für Sachkosten (Bastelmaterial, Raummieten usw.) sollte separat mit dem Schulträger beziehungsweise der Schule verhandelt werden.

Der außerschulische Partner geht eine Vertragspflicht ein, der er beispielsweise auch in Urlaubszeiten des Hauptamt-lichen nachkommen muss. Vertretungsregelungen sollten mit der Schule besprochen werden. Leider können die Verträge immer nur schuljahresweise abgeschlossen werden, sodass keine langfristige Planungssicherheit besteht. Hilfreich könnte hier aber eine Absichtserklärung der Schulleitung oder des Schulträgers sein, dass man für die nächsten drei bis fünf Jahre die Monetarisierung in einer gewissen Höhe mit dem außerschulischen Partner plant. 

Informationen zu steuerlichen Regelungen werden unter www.ganztag.de/steuer bereitgestellt.

Weitere Hinweise

Die genannte Formel von 2,- Euro passt in der Regel relativ gut. Je nach örtlichen Verhältnissen (Zeitform und Anzahl der Ganztagsschüler/innen) liegt der exakte Betrag zwischen 1,50 und 3,25 Euro. Es wird empfohlen, hier zu pragmatischen Absprachen zu kommen. Für die Berechnung muss dabei in den oben genannten rechnerischen Gruppen gedacht werden, bei der Umsetzung sind flexible Lösungen (kleinere Gruppen; Wechsel der Angebote nach drei Monaten usw.) denkbar. Die hier dargestellte „minutengenaue“ Berechnung dient nur zur groben Orientierung (es geht in erster Linie ja um Kinder, und nicht um Geld!). Um der Anschaulichkeit willen wurde manches vereinfacht: In einer rhythmisierten Ganztagsgrundschule finden Teile des Unterrichts auch am Nachmittag und Teile der Ganztagsbetreuung am Vormittag statt. Halbe Stunden (wie in Zeile 2 der Tabelle auf Seite 20 unten) können nicht monetarisiert werden. Hilfreich ist, dass die Schulleitung auch eine ihrer Entlastungsstunden monetarisieren kann, um außerschulische Partner für Koordinationsaufgaben zu bezahlen.

 

 

Zitat

„In meiner Arbeit als Dekanatsbeauftragte für Schulpastoral erlebe ich, wie Kirche und Schule sich gegenseitig auf sehr wertvolle Art bereichern. Von etlichen Schulen, bei denen sich Kirche nun schon länger vor Ort zeigt, bekomme ich die Rückmeldung, wie das Miteinander, das Wir-Gefühl in der Schule sehr positiv beeinflusst wird. Ganz oft höre ich von Schulleitungen: ‚Die Kirche schafft eine Gemeinschaft hier an der Schule ... dazu hätten wir oft gar nicht die Kapazität.”

Alexandra Hintz-Müller, Dekanatsbeauftragte für Schulpastoral im Dekanat Freiburg


„Bildung ohne Wertevermittlung ist nicht sinnvoll und nicht möglich. Daher brauchen wir an unseren Schulen Menschen, die sich klar zu den Werten unserer Verfassung und unserer Kultur bekennen. Hier spielen die Kirchen eine besondere Rolle. Deshalb empfehlen wir allen Elternbeiräten, Kooperationen zwischen Schule und Kirche zu unterstützen.“

Dr. Carsten T. Rees, Vorsitzender des 17. Landeselternbeirats Baden-Württemberg