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Eine Ganztagsgrundschule findet Partner

Formen der Ganztagsschule

Grundschulen, die Ganztagsschule werden wollen, können zwischen der verbindlichen Form (alle Schülerinnen und Schüler nehmen teil) oder der Wahlform (individuelle Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für ein Schuljahr) wählen.

Termin der Antragsstellung

Der Antrag der Grundschule muss immer bis Oktober des vorherigen Schuljahres gestellt werden (für das Schuljahr 2016/2017 ist dies dann folglich der 1. Oktober 2015).

Ablauf des Antragverfahrens

  • Grundlage des Antrags ist das pädagogische Konzept der Schule. Das Konzept wird von der Gesamtlehrerkonferenz erarbeitet.
  • An dieser Stelle ist vom außerschulischen Partner zu klären, ob er in die Entwicklung des pädagogischen Konzeptes einbezogen werden kann.
  • Der Schulträger beantragt nach Zustimmung der Schulkonferenz auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule ein Modell des Ganztagsbetriebs.
  • Bereits eingerichtete Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen können bei ihrem bisherigen Konzept bleiben oder die neue Form beantragen.
  • Die Schulleitung beschließt die Kooperation mit außerschulischen Partnern und entscheidet jährlich darüber, wie viele Lehrerwochenstunden dafür in Geldform (Monetarisierung) verwendet werden.
  • Der außerschulische Partner muss sich klar sein, in welcher Form seine Beteiligung stattfinden soll.
  • Die vom Kultusministerium bereitgestellte Mustervereinbarung wird angepasst und unterzeichnet.

Zitat

„Der Lebensraum Schule erfährt eine Bereicherung, wenn kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sich mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in ganzheitlicher Bildung darin einbringt.“

Ulrike Bruinings, Landesjugendpfarrerin der Evangelischen Landeskirche in Baden