Ein guter Rahmen, der Freiraum lässt ...
... Rahmenvereinbarungen zur Kooperation
2014 wurde die Rahmenvereinbarung „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“ zwischen Kultusministerium und einer Vielzahl von Partnern unterzeichnet, darunter auch die katholischen Diözesen und die evangelischen Landeskirchen. Im Jahr 2015 wurde zusätzlich eine eigene Rahmenvereinbarung zwischen Kultusministerium und den Kirchen abgeschlossen. Zentrale Punkte werden im Folgenden abgedruckt, die vollständigen Texte sind zu finden unter:
www.ganztag.de/rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung Kooperationsoffensive Ganztagsschule (Auszüge)
Im Bewusstsein der Bedeutung einer ganzheitlichen Bildung ist es (...) unerlässlich, dass möglichst alle die mit der Bildung junger Menschen betrauten gesellschaftlichen Kräfte und Partner zusammenwirken. Ganztagsschule in diesem Sinne ist Teil der Ganztagsbildung.
Ganztagsschulen in Baden-Württemberg sind Orte der Ganztagsbildung, an denen Schule, Familie und außerschulische Bildungspartner als erweiterte Verantwortungsgemeinschaft zusammen in den Sozialraum wirken. Schulen gehen dabei Bildungspartnerschaften mit außerschulischen Partnern ein, wobei Lernorte die Schule als auch außerschulische Lernorte sein können, abhängig von den pädagogisch-didaktischen Anforderungen des Angebotes bzw. Möglichkeiten der außerschulischen Partner. Die Schulleitung trägt die Gesamt- und Letztverantwortung für das gesamtpädagogische Konzept und dessen Ausgestaltung an der Schule.
Durch die Kooperationsoffensive Ganztagsschule werden vielfältige gesellschaftliche Akteure, deren Kompetenzen, Erfahrungen und Wissen zum Wohle der nachwachsenden Generationen in die Ganztagsschule eingebunden.
Die unterzeichnenden Organisationen, Institutionen, Verbände und Vereine führen die außerunterrichtlichen Bildungs- bzw. Betreuungsangebote in Abstimmung mit der Schule durch. Sie stellen in diesem Zeitraum das Personal zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die Angebote außerschulischer Partner im Rahmen der Ganztagsschule sind schulische Veranstaltungen. Es gelten die diesbezüglichen Haftungsbedingungen.
Inhalt und Umfang des Angebots sowie die Höhe der Honorierung bzw. Aufwandsentschädigung werden im Wege der vertraglichen Einzelvereinbarung zwischen Schule und außerschulischen Partnern geregelt.
Weiterhin bestehen andere Möglichkeiten der Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern wie z.B. im Rahmen Kooperation Schule ? Verein, Jugendbegleiter-Programm, Einbindung der Schülermentorenprogramme etc.
Rahmenvereinbarung der Kirchen (Auszüge)
Ausgangspunkt des kirchlichen Engagements sind die Schülerinnen und Schüler. Kirchliche Kooperationsangebote sind von einem ganzheitlichen Blick auf das Kind auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes geprägt. In besonderer Weise setzen sich die Kirchen für Fragen der Lebensorientierung und der sozialen Verantwortung ein, sie legen daher besonderen Wert auf personale und soziale Kompetenzen, partizipative Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie auf verlässliche Beziehungen.
Für Kooperationsprojekte können sowohl Räume der Schule als auch der Kirchen (z. B. Gemeindehaus, Jugendräume, Kirchengebäude) für das Ganztagsangebot genutzt werden.
Rahmenbedingungen
Um die Qualität der Ganztagsangebote zu sichern, sollen die eingesetzten Personen der kirchlichen Partner möglichst über einen Nachweis ihrer Qualifikation verfügen, beispielsweise die bundesweit anerkannte Jugendleitercard Juleica. Alternativ kann auf Personen mit langjähriger Praxiserfahrung zurückgegriffen werden. Einbezogen werden sollen, soweit möglich, auch Mitarbeitende der freiwilligen Dienste (BFD, FSJ, FÖJ usw.) sowie Schülermentorinnen bzw. Schülermentoren aus weiterführenden Schulen. Die Einzelheiten werden vor Ort zwischen Schule und kirchlichem Partner vereinbart.
Die eingesetzten Mittel aus der Monetarisierung von Lehrerwochenstunden werden in der Regel als Pauschalleistung an den kirchlichen Partner gezahlt. Diese regeln den Einsatz und die Vergütung der entsprechenden Personen (beruflich Tätige, ehrenamtlich Tätige oder Honorarkräfte) eigenständig.
Angebote kirchlicher Partner an der Ganztagsschule
Grundsätzlich sind kirchliche Angebote an der Ganztagsschule in großer Breite möglich, sie beinhalten beispielsweise Gruppenspiele, soziale Gruppenarbeit, Sport, Tanz, Erlebnispädagogik, Projektarbeit, Sucht- und Gewaltprävention, Basteln, Kunst, Musik und ähnliche Aktivitäten. Die Kirchen wirken mit ihren Ganztagsangeboten im Sinne des Schulgesetzes am staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag mit. Danach ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. Dies erfolgt auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte. Für solche Angebote können staatliche Mittel aus monetarisierten Lehrerwochenstunden eingesetzt werden. Darüber hinaus sind kirchliche Angebote mit weltanschaulich-religiöser Prägung auf freiwilliger Basis möglich.
Besondere Arbeitsformen und Vernetzungen
Die Vernetzung der Ganztagsangebote kirchlicher Partner mit anderen Formen der Kooperation der Kirchen in Bezug auf die Schule ist im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsansatzes erwünscht. Insbesondere Religionsunterricht, Schulpastoral bzw. Schulseelsorge, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit einschließlich der Schulsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Migrationsarbeit, Flüchtlingshilfe sowie Schul- und Schülergottesdienste stellen selbstverständliche Vernetzungsbereiche dar, unbeschadet der Verantwortung der genannten Bereiche für ihr jeweiliges Arbeitsfeld. Darüber hinaus wird seitens der kirchlichen Partner, je nach örtlichen Gegebenheiten, die Vernetzung mit anderen Formen kirchlicher Angebote hergestellt, beispielsweise zu Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft, kirchlichen Jugendverbänden, kirchlichen Familienangeboten usw.
Sofern außerschulische kirchliche Angebote, beispielsweise Vorbereitungsgruppen auf die Erstkommunion bzw. Angebote im Rahmen von „Konfi 3“ während der Ganztagszeiten stattfinden, können daran teilnehmende Schülerinnen bzw. Schüler für diesen Zeitraum von der Schulpflicht befreit werden.
Die kirchlichen Partner bemühen sich, je nach örtlichen Gegebenheiten, um interreligiöse Kontakte und Kooperationen. Sie unterstützen Ansätze des interreligiösen Dialogs an der Schule.
Im Sinne der Gemeinwesenorientierung suchen und unterstützen die kirchlichen Partner nach Kräften auch die Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. Je nach örtlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen bringen sie sich, entsprechend der Rahmenvereinbarung „Kooperationsoffensive Ganztagsschule”, auch in die Koordination von Ganztagsangeboten ein.
Zitat
„Das System Schule muss auch aus Sicht von Kindern und Jugendlichen betrachtet werden. Deshalb gehört es selbstverständlich dazu, dass Schülerinnen und Schüler den Lebensraum Schule mitgestalten – und dass sie auch mal aus der Schule raus kommen. Mit der neuen Rahmenvereinbarung wird dieser Ortswechsel durch die Kooperationen mit außerschulischen Partnern möglich.“
Kerstin Sommer, Vorsitzende des Landesjugendrings Baden-Württemberg
„Ich bin als Schulseelsorgerin sozusagen Brücke zwischen unserer Kirchengemeinde und unserer Schule. Mit dem Projekt „Mit Anton auf Entdeckungsreise“ wird der Kontakt zwischen Schule und Gemeinde gefördert. Die Kinder kommen begeistert zu den Ministranten und nehmen an unseren Ferienfreizeiten teil.“
Lydia Stollmayer, Schulseelsorgerin an der Pfingstbergschule in Mannheim