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Das Wichtigste in Kürze ...

Seit dem Schuljahr 2014/15 gibt es in Baden-Württemberg die gesetzlich veran-kerte Ganztagsgrundschule. Daneben gibt es an vielen Orten auch weiterhin Halb-tagsgrundschulen, „Verlässliche Grundschule“ und Kernzeitbetreuung.

  • Grundschulen, die Ganztagsschule werden wollen, können zwischen der verbindlichen Form (alle Schülerinnen und Schüler nehmen teil) und der offenen Form (individuelle Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zum Ganztagsbetrieb jeweils jahresweise) wählen.
  • Grundlage jeder Ganztagsgrundschule ist das pädagogische Konzept, das von der Schulkonferenz erarbeitet wird. Im neuen Ganztagsschulgesetz spielt Kooperation eine wichtige Rolle: Ganztagsschulen „sollen mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten“, so das Schulgesetz. Kooperation mit außerschulischen Partnern gehört für eine gute Ganztagsschule also dazu.
  • Durch die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden haben außerschulische Partner die Möglichkeit, hauptamtliche Stellenanteile zu finanzieren oder Ehrenamtliche mit einer Aufwandsentschädigung besser zu honorieren.
  • Die Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg, die Erzdiözese Freiburg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie der Landesjugendring Baden-Württemberg sind Unterzeichner der „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“ und somit Partner der Ganztagsgrundschule.
  • Seit 2015 gibt es zusätzlich eine eigene Rahmenvereinbarung zwischen den Kirchen und dem Kultusministerium Baden-Württemberg.